Zwangssterilisation

 

Am 5.Februar 1934 erreichte ein Brief des Ministers der Kirchen und Schulen alle Leiter der Volksschulen im Landesteil Oldenburg.

Alle Personen, die nach dem Gesetz von 14.7.1933 erbkrank seien, sollten von den Leitern der Volksschulen gemeldet werden. Bei Kindern und Jugendlichen, die mindestens zwei Mal sitzen geblieben waren, sollte der Verdacht auf Schwachsinnigkeit überprüft werden; damit verbunden war zu überprüfen, ob diese Kinder für die Sterilisation in Frage kommen. Alle betroffenen Kinder sollten dem Amtsarzt gemeldet werden.

Das Schreiben für den Oldenburger Bereich ist im Besitz des Heimatmuseums. Die Verfügung galt aber Deutschland weit. Insgesamt sind von 1933 bis 1945 350 000 Menschen zwangssterilisiert worden.

 

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© Eckard Klages